IP Ab dem 16.07.2020 dürfen Brachenflächen, die im GAP - Antrag 2020 als ökologische Vorrangfläche (ÖvF) gekennzeichnet worden sind, nach Genehmigung der zuständigen Bewilligungsstelle genutzt werden. Der Aufwuchs darf nicht verkauft, aber kostenlos abgegeben werden. Die übrigen gesetzlichen Bedingungen an ÖvF-Brachen bleiben bestehen. Diese Sonderregelung gilt nicht für Flächen, die als ÖvF Bienenweide im GAP-Antrag 2020 gekennzeichnet worden sind. Ebenso sind AUM-Blühmaßnahmen von dieser Regelung ausgenommen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert: Montag, 06. Juli 2020 11:02
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IP seit dem 01.05.2020 muss im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung die mineralische und organische Düngung einer Frucht innerhalb von zwei Tagen nach der Ausbringung des Düngemittels schriftlich dokumentiert sein. Es kann auch nach Bewirtschaftungseinheit dokumentiert werden, allerdings müssen dann die Bodenproben der jeweiligen Schläge exakt die gleichen Bodenproben ausweisen. Folgendes muss dokumentiert werden:
organisch und organisch-mineralischen Düngemitteln neben dem Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Die Anrechenbarkeit des verfügbaren Stickstoffs ist abhängig von der Tierart sowie der Ausbringung auf Grün- / Ackerland.
Am Ende des Weidejahres müssen die Weidetage und Anzahl der Tiere dokumentiert werden.
Die Düngebehörde der LWK Niedersachsen hat nun eine Excel-Tabelle veröffentlicht mit Hilfe derer Sie ihre Düngung dokumentieren können. Diese muss nicht genutzt werden, wenn bereits mit anderen Ackerschlagkarteien gearbeitet wird oder zeitnah gearbeitet werden soll.
Die Excel-Tabelle finden Sie auch im Downloadbereich unserer Homepage
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18. Juni 2020 10:36
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IP Bis einschließlich 01. Juli 2020 können Sie noch Anträge auf die Förderung für ein Isoflurannarkosegerät bei der BLE stellen. Den Antrag können Sie online oder in Papierform einreichen. Bitte denken Sie daran eine Stichtagsmeldung aus der HI-Tier Datenbank beizulegen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10. Juni 2020 10:42
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IP Zum 30. Juni 2020 muss die Stoffstrombilanz von 2019 fertig auf den Betrieben vorliegen. Falls Sie stoffstrombilanzflichtig sind, denken Sie bitte daran ihre Unterlagen zeitnah einzureichen. Sie sind unsicher, ob Sie eine Stoffstrombilanz führen müssen? Dies können Sie unserem letzten Rundschreiben entnehmen oder Sie sprechen einmal ihren zuständigen Berater an.
Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10. Juni 2020 10:40
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