Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) tritt am 8. Juli 2025 außer Kraft. Sie wurde als bürokratisch und wenig praktikabel bewertet, weshalb das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Abschaffung umsetzt. Die Düngeverordnung bleibt weiterhin bestehen, um eine gute fachliche Praxis bei der Düngung zu gewährleisten.
Im Downloadbereich unter "Agrardieselantrag" ist eine Anleitung zum Antrag 2024 hinterlegt.